Rund 30 ehemalige Mitglieder eines anderen Ford-Clubs hier in der Region
Nordbayern haben nach heftigen Differenzen beschlossen, einen neue Verein
zu gründen. Gesagt, getan! am 02.02.2000 haben wir uns auf den Weg gemacht,
um das "Ford-Team Oberpfalz" ins Leben zu rufen.
Unsere Devise wahr klar: Kein 'Großunternehmen'! Denn was es heißt, zu viele
Mitglieder zu haben, hat die Vergangenheit im 'alten' Club gezeigt.
Bei uns zählt auch nicht die Breite des Spoilers und die Größe der Felgen,
sondern wir wollen im kleinen Rahmen unsere Gemeinschaft rund um die Ford-Pflaume
erhalten.
Neben den Ford-Treffen wollen wir auch vermehrt regionale Veranstaltungen
besuchen bzw. auch selbst kleinere Feste veranstalten.
Es ist uns wichtig, in der Ford-Scene Kontakte zu knüpfen und vielleicht
bereits bestehende Freundschaften zu pflegen.
Unseren Sitz haben wir in Fuchsmühl in der nördlichen Oberpfalz, das vielleicht
dem einen oder anderen noch ein Begriff sein dürfte. Doch unsere Mitglieder
kommen aus den verschiedensten Richtungen der Oberpfalz und auch Teilen Oberfrankens
(wegen der Grenznähe!).
Bei Interesse einfach unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Erste Aktivitäten
Die Gründung des Ford-Team Oberpfalz liegt gerade mal 4 Wochen zurück, da
gibt es bereits erste Aktivitäten. Der Club nahm sich den Faschingstrubel
zum Anlaß, um das erste Mal gemeinsam etwas zu organisieren. So wurde beschlossen,
sich am Faschingsumzug der Kreisstadt Tirschenreuth zu beteiligen. Ein Traktorbesitzer
aus den eigenen Reihen erklärte sich auch sofort bereit, die Meute auf seinem
Hänger zu fahren; die kistenweise vorhandenen Süßigkeiten und zwei Faß Bier
mussten schließlich an die wartende Zuschauermenge verteilt werden . Die Fordfahrer
machten sich mit viel Einsatz und Aufwand an die Arbeit, den Hänger ansprechend
zu schmücken, damit sie sich an diesem Sonntag nachmittag zum ersten Mal als
Ford Team Oberpfalz der Öffentlichkeit präsentieren konnten. Aufgrund der
Kürze der Zeit die seit der Gründung zur Verfügung stand, gab es für die Gaudiwurm-Teilnehmer
noch keine einheitliche Kleidung. Aber leuchtend-orange Sicherheitswesten
für alle hinterließen bei den Zuschauern doch einen bleibenden Eindruck. Daß
die Mitglieder des Ford Team Oberpfalz Spaß an der ganzen Sache hatten, kam
auch bei der Menge an. Ein persönliches Lob des 1. Bürgermeisters Franz Fink
am Ende der Veranstaltung entschädigte für die Arbeit, die man in die Teilnahme
gesteckt hatte.
§1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt
den Namen "Ford Team Oberpfalz". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
werden und erhält damit den Zusatz "e.V.".
Sitz des Vereins ist Fuchsmühl.
§2
Vereinszweck
Der Verein verfolgt das
Ziel, die Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern zu pflegen und das gesellschaftliche
Leben zu fördern und zu unterstützen sowie die sich aus dem Namen
ergebende Betätigung als Fanclub der Fordwerke.
§3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Kosten werden den Mitgliedern nur
erstattet, wenn sie für Zwecke und zum Wohle des Vereins entstanden sind.
§4
Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann
jede unbescholtene Person werden, die das 16. Lebensjahr erreicht hat. Der Aufnahmeantrag
ist schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen. Mit dem Antrag erkennt
der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an.
Die Abstimmung über die Aufnahme erfolgt mit einfacher Mehrheit in der
Vorstandssitzung.
Nach erfolgter Aufnahme besteht eine Probezeit von drei Monaten.
§5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder beteiligen
sich am Vereinsleben gemäß den satzungsmäßigen Aktivitäten
und fördern diese.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestrebungen und Interessen des Vereins
nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen
der Vereinsorgane zu befolgen.
Die Mitglieder sind berechtigt und gehalten, an den Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht.
Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
Die Mitglieder sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr an einer Versammlung/Veranstaltung
des Vereins teilzunehmen.
§6
Mitgliedsbeitrag und Kosten für Vereinsartikel
Alle Mitglieder haben
einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe alljährlich durch
Beschluß von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Neuaufgenommene Mitglieder zahlen den gesamten Monatsbeitrag rückwirkend
zum 01. des Monats. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Die Beitragszahlung hat im Voraus zu erfolgen, und zwar halbjährlich im
Januar und im Juli jeden Jahres, wobei die entsprechende Abbuchung per Bankeinzug
erfolgt.
Kosten für Vereinsartikel, die von den Mitgliedern erworben werden, wie
z.B. Clubbekleidung, Aufkleber etc. werden von den Mitgliedern per Lastschrift
eingezogen.
§7
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
durch
- den Tod des jeweiligen Mitglieds
- den freiwilligen Austritt eines Mitglieds
- den Ausschluss eines Mitglieds.
Der freiwillige Austritt
aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er hat zu erfolgen durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand. Eine Rückerstattung von Beiträgen
erfolgt nicht.
Durch Beschluß der
Vorstandschaft kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere
- grobe Verstöße gegen die Satzung und die Interessen des Vereins
sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane;
- unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.
Nach Ausscheiden aus dem
Verein hat das Mitglied sämtliche Aufkleber des Ford Team Oberpfalz von
seinen Fahrzeugen zu entfernen. Weiterhin ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben.
§8
Vereinsorgane
Die Organe des Vereins
sind
- der Vorstand,
- die Mitgliederversammlung,
- die Vorstandschaft.
§9
Vorstand
Der Vorstand des Vereins
besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein in allen Vereinsangelegenheiten.
Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis, wobei der 2. Vorsitzende im Innenverhältnis
davon nur Gebrauch machen soll, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
§10
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung
findet mindestens einmal jährlich statt. Dazu wird vom Vorstand unter Einbehaltung
einer Frist von einer Woche durch persönliche Einladung und Bekanntgabe
der Tagesordnung eingeladen.
Die Einladung hat schriftlich an die letztbekannte Anschrift der Mitglieder
zu erfolgen.
Der Mitgliederversammlung
obliegen insbesondere die Entgegennahme der Berichte der Funktionäre, die
Wahl der Vorstandschaft, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, die Beschlußfassung
über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins, ferner
die Wahl von zwei Kassenprüfern. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig
ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
Vorstand und Vorstandschaft
werden jährlich auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie bleiben
aber bis zur nächsten, ordentlichen Wahl im Amt.
§11
Vorstandschaft
Die Vorstandschaft setzt
sich zusammen aus
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Kassier,
d) dem Schriftführer,
e) zwei Beisitzern.
Eine Sitzung der Vorstandschaft
ist beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordungsgemäß
geladenen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Vorstandschaft faßt ihre
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen.
Die Aufgabe des Kassiers
ist, sich um die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu kümmern, die
Beiträge einzuheben und die Kasse zu führen.
Die beiden Kassenprüfer
haben einmal jährlich vor der Mitgliederversammlung die Kasse zu prüfen
und in der Versammlung den Prüfungsbericht zu erstatten.
Die Aufgaben des Schriftführers
bestehen darin, den Schriftverkehr des Vereins zu tätigen, die Einladungen
zu besorgen und über die Sitzungen und Versammlungen Protokoll zu führen.
Die Protokolle, in denen auch die Wahlen und Beschlüsse enthalten sind,
sind vom Schriftführer und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
§12
Haftpflicht
Für etwaige, aus
den Vereinsveranstaltungen entstehende Schäden und Sachverluste haftet
der Verein den Mitgliedern nicht.
§13
Auflösung des Vereins
Über die Auflösung
des Vereins entscheidet eine eigens zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Marktgemeinde
Fuchsmühl, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung
gemeinnütziger Zwecke zu verwenden hat.
Seit 25. April 2002 sind wir eingetragener Verein am Amtsgericht Tirschenreuth.
Die Vereinsregisternummer lautet 323. Damit dürfen wir das Kürzel
'e.V.' verwenden.
Die Mitglieder des Ford Team Oberpfalz bekommen bei vielen Firmen Rabatte.
Beim Autohaus Stock in Wiesau haben wir eine ganze Reihe an Vorteilen:
Rabatt auf Material, sowohl bei Inspektionen/Kundendiensten als auch bei
Reparaturen/Unfallinstandsetzungen
Rabatt auf Teile und Zubehör
Rabatt auf Glasreparaturen (Winschutzscheibe etc.)
Rabatte bei Zubehör von Tuningfirmen wie z.B. Wolf, Stoffler, Richter,...
Nur Spritkosten für Leihwagen während der Zeit, in der das eigene
Fahrzeug in der Werkstatt steht.
Weiterhin haben Mitglieder, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen, den Vorteil,
dass es immer wieder 'Zuschüsse' gibt, sei es in Form einer bezahlten 'Brotzeit'
bei Gartenfesten etc. oder Erstattung der Teilnahmegebühr und 'Spritzuschuss'
bei Ford-Treffen usw.
Wer Mitglied im Ford Team Oberpfalz
werden will, muss einen Aufnahmeantrag ausfüllen.
Besondere 'Aufnahmebedingungen'
haben wir nicht. Die Satzung gilt als 'Regelwerk' für die Mitgliedschaft.
Eine Probezeit von 3 Monaten muss aber bestanden werden. Wer jedoch aktiv am
Vereinsleben teilnimmt, hat diese praktisch schon bestanden ;-)
Der Aufnahmeantrag steht als PDF
hier
bereit. Einfach mit Acrobat Reader öffnen und dann drucken.
Acrobat
Reader hier downloaden
Bitte Antrag ausfüllen, unterschreiben
und dann an unseren 1. Vorstand schicken oder faxen.
Die Adresse bzw. Faxnummer ist unter Kontakt
zu finden.
Dies ist keine Seite der Ford-Werke AG Köln oder der Ford-Motor-Company
USA.
Diese Seite ist wird vom Ford Team Oberpfalz betrieben und ist eine Ford-Club-Seite
auf privater Basis.
Sollte es dennoch Anlaß zu Beschwerden geben, bitte Email an
webmaster(at)ford-team-oberpfalz.de
1. Vorstand des Vereins:
Thomas Friedrich
Hugo-Greger-Str. 11
95679 Waldershof
Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Tirschenreuth unter der Vereinregisternummer
323.
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