| Satzung |
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§1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Ford Team Oberpfalz". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält damit den Zusatz "e.V.".
Der Verein verfolgt das Ziel, die Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern zu pflegen und das gesellschaftliche Leben zu fördern und zu unterstützen sowie die sich aus dem Namen ergebende Betätigung als Fanclub der Fordwerke.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglied im Verein kann jede unbescholtene Person werden, die das 16. Lebensjahr erreicht hat. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an.
Die Mitglieder beteiligen sich am Vereinsleben gemäß den satzungsmäßigen Aktivitäten und fördern diese.
Alle Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe alljährlich durch Beschluß von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Die Mitgliedschaft endet durch Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er hat zu erfolgen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Eine Rückerstattung von Beiträgen erfolgt nicht. Durch Beschluß der Vorstandschaft kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere Nach Ausscheiden aus dem Verein hat das Mitglied sämtliche Aufkleber des Ford Team Oberpfalz von seinen Fahrzeugen zu entfernen. Weiterhin ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. §8 Vereinsorgane Die Organe des Vereins sind
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Dazu wird vom Vorstand unter Einbehaltung einer Frist von einer Woche durch persönliche Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere die Entgegennahme der Berichte der Funktionäre, die Wahl der Vorstandschaft, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, die Beschlußfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins, ferner die Wahl von zwei Kassenprüfern. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Vorstand und Vorstandschaft werden alle zwei Jahre auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben aber bis zur nächsten, ordentlichen Wahl im Amt.
Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus Eine Sitzung der Vorstandschaft ist beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordungsgemäß geladenen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Vorstandschaft faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen. Die Aufgabe des Kassiers ist, sich um die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu kümmern, die Beiträge einzuheben und die Kasse zu führen. Die beiden Kassenprüfer haben einmal jährlich vor der Mitgliederversammlung die Kasse zu prüfen und in der Versammlung den Prüfungsbericht zu erstatten. Die Aufgaben des Schriftführers bestehen darin, den Schriftverkehr des Vereins zu tätigen, die Einladungen zu besorgen und über die Sitzungen und Versammlungen Protokoll zu führen.
Für etwaige, aus den Vereinsveranstaltungen entstehende Schäden und Sachverluste haftet der Verein den Mitgliedern nicht.
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine eigens zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.
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